Rauchmelderpflicht in Bayern
Feuerwehr-Förderverein Osterhofen hat wieder zwei Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet
{gallery}Rauchmelder{/gallery}
Für Neu- und Umbauten gilt sie schon seit 1.1.2013, für bestehende Wohnungen wird sie ab 1.1.2018 Pflicht: die Ausstattung mit Rauchmeldern von Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen!
Die gesetzliche Grundlage findet sich in Artikel 46 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung (Wohnungen), wo seit 1.1.2013 steht:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Im Grunde genommen wissen wir es ja alle – aber die meisten verdrängen es ganz einfach noch immer:
Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen der Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Deshalb betrachtet es der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen (Stadt) als eine wichtige Aufgabe, bereits kurz nach der Geburt den glücklichen Eltern mit einem kostenlosen Rauchmelder einen wirksamen Schutz für ihr Kind anzubieten.
In den letzten Tagen haben wieder zwei junge Familien in Osterhofen das Angebot des Fördervereins angenommen. In den Kinderzimmer von Mona-Lisa Schneider (Bild rechts: Mama Marion) und der Geschwister Hanna und Luisa Schneider (Bild links mit Papa Robert und Mama Barbara) meldet ab sofort ein Rauchmelder des Feuerwehr-Fördervereins Osterhofen frühzeitig Rauchentwicklung und trägt auf diese Weise dazu bei, dass bei auftretendender Rauchentwicklung Schlimmeres verhindert wird.
Beim Feuerwehr-Förderverein ist der 2. Vorstand Ludwig Unverdorben (Tel. 08549/8519 bzw. E-Mail:
Sofern Eltern Neugeborener dieses Angebot bisher nicht genutzt haben, sollten Sie das durch einen Anruf oder eine E-Mail an Ludwig Unverdorben schnell nachholen.