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Die nächste Termine

2 Apr.
Gruppenführersitzung
Datum 02.Apr..2024 19:00 - 20:00
3 Apr.
Ölwehr Übung
03.Apr..2024 19:00 - 20:00

Die letzten Einsätze

Miteinander statt gegeneinander

Osterhofen. Was tun, wenn auf einmal zehn Medienvertreter an einer Einsatzstelle herumrennen? Die Fragen der Kommandanten bei der Winterschulung der Feuerwehren rechts der Donau zum Thema „Presse an der Einsatzstelle“ sind sehr konkret gewesen. Die Antworten lieferten am Dienstagabend im Rettungszentrum Osterhofen: KBMin Sandra Pöschl, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, Anton Donaubauer, Richter am Amtsgericht Deggendorf, und BR-Korrespondent Christian Riedl vom Studio Deggendorf.

Grundsätzlich haben Medienvertreter Zugang zu abgesperrten Bereichen an Einsatzstellen, die für Schaulustige tabu sind. Nachdem sich Pressevertreter beim Einsatzleiter gemeldet haben, dürfen sie sich an der Einsatzstelle frei bewegen, wenn diese in einem öffentlich zugänglichen Bereich liegt, z. B. einer Straße. Auf Privatgrundstücken und Firmengeländen müssen sich Medienvertreter die Erlaubnis einer berechtigten Person einholen, z. B. vom Hauseigentümer oder Geschäftsführer.

Pressevertreter dürfen weder sich noch andere in Gefahr bringen, keine Rettungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen behindern. Einsatzleiter wiederum müssen der Presse Auskunft geben. Die Auskunftspflicht endet bei privaten und personenbezogenen Daten.

Bei größeren Schadensereignissen oder im Katastrophenfall kann KBMin Sandra Pöschl alarmiert werden, um die Pressearbeit zu koordinieren. Denkbar sind auch Pressekonferenzen. „Ich sehe Medienvertreter als Partner“, betonte Pöschl und sagte weiter: „Miteinander ist besser als gegeneinander.“

Wie sieht es nun mit Aufnahmen und Bildern aus, wenn sie die Rechte von Personen verletzen? „Das Veröffentlichen ist verboten“, machte Richter Anton Donaubauer deutlich. Das gelte nicht nur für Medienvertreter, sondern auch für Einsatzkräfte und Schaulustige, betonten Donaubauer und Riedl. Ein Foto über WhatsApp an Freunde zu verschicken, zählt als Veröffentlichen. Auch für den Umgang der Feuerwehr mit Gaffern gab Anton Donaubauer Tipps.
 
Im nächsten Teil der Schulung referierte KBI Bernhard Süß über das Vorgehen bei Wald- und Flächenbränden. Wichtig sei dabei, möglichst vorher („Lage kalt“) Löschwasserentnahmestellen und Wege zu erkunden. Viele Forststraßen sind nur einspurig befahrbar. Im Ernstfall kann das problematisch sein, wenn man sich vorher keine Gedanken über Ausweichstellen gemacht hat, so der Kreisbrandinspektor. Hilfreich kann auch das Vorhalten von FFP2-Masken und Schutzbrillen für die Mannschaften sein. Bei Stresstests an Hydranten sollte unbedingt im Vorfeld der Wasserversorger informiert werden, da dieser sonst einen Wasserrohrbruch im System annehmen könne.
 
Anschließend zeigte KBI Josef Fritsch, wie man bei Bauvorhaben die notwendige Löschwassermenge ermittelt. Das Thema ist durchaus heikel, da sich Folgen für den Versicherungsschutz in der gewerblichen Brandversicherung ergeben können. Abschließend dankte KBR Erwin Wurzer den Feuerwehrkameraden für deren zahlreiches Erscheinen.

− mik

Bericht PNP